Wem gehört das Wasser in Deutschland? – Die Wahrheit über die Ausbeutung durch Mineralwasser-Konzerne

Lesedauer 6 Minuten
Glasflasche mit Mineralwasser und Etikett „Public Resource?“ neben tropfendem Wasserhahn auf Holztisch, im Hintergrund Wald und blauer Himmel – Symbol für die kommerzielle Nutzung von Wasser in Deutschland als öffentliches Gut.

Wasser ist die Grundlage allen Lebens – ohne Wasser gibt es kein Leben. Doch während Wasser für die Bevölkerung ein Menschenrecht ist, wird es von großen Konzernen in Deutschland immer mehr zur profitablen Ware gemacht. Besonders Mineralwasserunternehmen profitieren davon, dass sie Wasser aus deutschen Quellen fast kostenlos oder zu minimalen Gebühren abzapfen, abfüllen und mit riesigen Gewinnspannen verkaufen. Doch wem gehört das Wasser in Deutschland eigentlich rechtlich und moralisch? Ist es gerecht, dass Konzerne ein Gut, das der Allgemeinheit gehört, für Profitzwecke nutzen, ohne die Gemeinschaft angemessen daran zu beteiligen? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen, gesellschaftlichen und moralischen Aspekte dieses umstrittenen Geschäftsmodells.

Wem gehört das Wasser in Deutschland?

Rechtlich gesehen ist Wasser in Deutschland ein öffentliches Gut. Die Verwaltung und Nutzung des Wassers unterliegen der Kontrolle der Bundesländer und Kommunen. Nach deutschem Recht gehört Wasser somit der Allgemeinheit – theoretisch. Die tatsächliche Kontrolle über die Wasserquellen liegt jedoch bei den Behörden, die Lizenzen und Nutzungsrechte an Unternehmen vergeben können. In Deutschland wird das Wasserrecht durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt. Dieses Gesetz legt fest, dass die Nutzung von Wasserquellen genehmigungspflichtig ist und die Entnahme von Wasser grundsätzlich kostenpflichtig ist.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Die rechtlichen Grundlagen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Wassernutzung in Deutschland. Laut § 4 WHG ist die Nutzung von Wasserquellen genehmigungspflichtig. Für die Entnahme von Grundwasser oder Oberflächenwasser muss grundsätzlich eine Abgabe entrichtet werden – die sogenannte Wasserentnahmegebühr. Allerdings wird diese Gebühr nicht einheitlich erhoben, sondern von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Hier beginnt das Problem.

Warum dürfen Mineralwasserunternehmen Wasser fast umsonst abzapfen?

In Bundesländern wie Bayern und Thüringen werden für die Entnahme von Wasser zur kommerziellen Nutzung keine oder nur minimale Gebühren erhoben. Mineralwasserhersteller erhalten dort die Genehmigung, Wasser in Deutschland aus öffentlichen Quellen abzupumpen, zu verpacken und mit hohen Gewinnspannen zu verkaufen – ohne die Allgemeinheit angemessen an den Gewinnen zu beteiligen.

In Bayern und Thüringen zahlen Mineralwasserunternehmen keine Wasserentnahmegebühr. Das bedeutet, dass Konzerne dort Wasser im Prinzip umsonst aus öffentlichen Quellen entnehmen dürfen. In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Niedersachsen existieren hingegen Wasserentnahmegebühren, die jedoch extrem niedrig sind. In Nordrhein-Westfalen liegt die Gebühr beispielsweise bei etwa 5 Cent pro Kubikmeter, in Niedersachsen bei etwa 3 Cent pro Kubikmeter und in Hessen bei etwa 6 Cent pro Kubikmeter.

Mineralwasserunternehmen profitieren also in einigen Bundesländern von einer faktischen Gratisnutzung eines öffentlichen Gutes. Der Gewinn aus dem Verkauf von abgefülltem Wasser in Deutschland fließt dabei vollständig in die Kassen der Konzerne – die Allgemeinheit sieht davon keinen Cent.

Gesellschaftliche und moralische Fragestellungen

Die moralische Frage ist offensichtlich: Ist es gerecht, dass große Unternehmen Wasser in Deutschland, das der Allgemeinheit gehört, ohne angemessene Entschädigung abzapfen und kommerziell nutzen dürfen? Wasser ist ein Grundrecht, und dennoch profitieren Konzerne in Deutschland von einer laxen Gesetzgebung und minimalen Gebühren, während die Bevölkerung zunehmend mit steigenden Wasserpreisen und Privatisierungstendenzen konfrontiert wird.

Doppelmoral bei der Wassernutzung

Es ist ein moralischer Widerspruch, dass Privatpersonen für Leitungswasser zahlen müssen, während große Unternehmen Mineralwasser fast kostenlos abzapfen und mit riesigen Gewinnmargen verkaufen dürfen. Wenn Wasser tatsächlich ein öffentliches Gut ist, müsste die Allgemeinheit auch an den Gewinnen beteiligt werden – entweder durch angemessene Gebühren oder durch eine Gewinnbeteiligung der öffentlichen Hand.

Ein weiterer Widerspruch besteht darin, dass Bürger zunehmend aufgefordert werden, Wasser zu sparen, während Konzerne Millionen Liter aus öffentlichen Quellen entnehmen – ohne Rücksicht auf die langfristigen Auswirkungen auf die Wasserreserven.

Der Einfluss von Lobbyismus

Die Tatsache, dass große Konzerne wie Nestlé, Coca-Cola oder Danone in Deutschland Wasser fast umsonst abfüllen dürfen, lässt auf starken politischen Einfluss durch Lobbyarbeit schließen. In Bayern und Thüringen sind die entsprechenden Gesetze und Regelungen auffällig industriefreundlich gestaltet. Die Politik begünstigt dabei die wirtschaftlichen Interessen der Konzerne auf Kosten der Bevölkerung.

Rechtliche Lücken und politische Verantwortung

Die aktuelle Gesetzeslage ist eindeutig: Wasser in Deutschland ist ein öffentliches Gut und gehört der Allgemeinheit. Dennoch lassen die Bundesländer durch mangelnde Regulierung und geringe Gebühren zu, dass große Konzerne Wasserquellen für private Zwecke ausbeuten. Die politischen Entscheidungsträger hätten die Möglichkeit, die Wasserentnahmegebühren zu erhöhen oder eine Gewinnbeteiligung der Allgemeinheit zu fordern – doch bislang fehlt der politische Wille.

In Frankreich und Italien existieren bereits deutlich strengere Regelungen zur kommerziellen Wassernutzung. In Frankreich müssen Mineralwasserunternehmen für die Wasserentnahme deutlich höhere Gebühren zahlen und die öffentliche Hand an den Gewinnen beteiligen. Deutschland könnte diesem Beispiel folgen und ebenfalls eine Gewinnbeteiligung oder höhere Entnahmegebühren einführen.

Ansatzpunkte für gesetzliche Änderungen

Es gibt klare Wege, um die aktuelle Ungerechtigkeit zu beseitigen:

• Einführung einer einheitlichen Wasserentnahmegebühr auf Bundesebene

• Verpflichtung der Unternehmen zur Gewinnbeteiligung an die öffentliche Hand

• Einschränkung von Genehmigungen für die Wasserentnahme bei kommerzieller Nutzung

• Verbot der Wasserprivatisierung auf kommunaler Ebene

Es wäre politisch und gesellschaftlich sinnvoll, die Wassernutzung für kommerzielle Zwecke stärker zu regulieren. Die Allgemeinheit sollte an den Gewinnen beteiligt werden, wenn ein öffentliches Gut wie Wasser zu einem kommerziellen Produkt wird.

Die moralische Verpflichtung zur gerechten Wassernutzung

Aus gesellschaftlicher und moralischer Sicht ist es nicht akzeptabel, dass ein öffentliches Gut wie Wasser in Deutschland von wenigen Unternehmen fast kostenlos genutzt und dann mit hohen Gewinnspannen weiterverkauft wird. Die Allgemeinheit trägt die Kosten für die Wasserinfrastruktur, während die Gewinne ausschließlich in private Hände fließen. Eine faire Lösung wäre die Einführung einer Gewinnbeteiligung oder einer angemessenen Gebühr, um die Allgemeinheit an den Profiten zu beteiligen.

Fazit – Wasser gehört der Allgemeinheit, nicht den Konzernen

Die Ausbeutung öffentlicher Wasserquellen durch Mineralwasserunternehmen ist rechtlich fragwürdig, moralisch bedenklich und politisch unverantwortlich. Während Bürger für Leitungswasser zahlen müssen, profitieren Großkonzerne von einem quasi kostenlosen Zugang zu Wasserquellen – und erzielen damit enorme Gewinne, die nicht mit der Gemeinschaft geteilt werden. Eine gesetzliche Neuregelung der Wasserentnahmegebühren und eine gerechte Gewinnbeteiligung wären notwendige Schritte, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. Wasser in Deutschland ist ein Menschenrecht – und sollte nicht zum Spielball wirtschaftlicher Interessen werden.

Ein fairer Vorschlag für die Wassernutzung in Deutschland

Die Lösung liegt in einer Kombination aus strengeren rechtlichen Vorgaben, höheren Wasserentnahmegebühren und einer Gewinnbeteiligung der Allgemeinheit. Die Politik könnte hier durch eine Bundesgesetzgebung klare Rahmenbedingungen schaffen, die die kommerzielle Nutzung von Wasserquellen reguliert und eine gerechtere Verteilung der Gewinne sicherstellt.

1. Einführung einer einheitlichen Wasserentnahmegebühr auf Bundesebene

Der größte Missstand besteht darin, dass die Wasserentnahmegebühren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind – oder in Bayern und Thüringen sogar komplett entfallen. Eine Lösung wäre die Einführung einer bundesweit einheitlichen Wasserentnahmegebühr. Diese Gebühr könnte sich an den tatsächlichen Produktionskosten und dem Marktwert von Mineralwasser orientieren.

• Beispiel: Eine bundesweite Gebühr von 10 Cent pro Liter würde die Ausbeutung öffentlicher Quellen durch Großkonzerne deutlich einschränken und die öffentliche Hand finanziell stärken.

• Die zusätzlichen Einnahmen könnten zur Verbesserung der Wasserinfrastruktur, zum Schutz der Grundwasserreserven und zur Förderung nachhaltiger Wassernutzung eingesetzt werden.

2. Verpflichtende Gewinnbeteiligung der öffentlichen Hand

Neben einer einheitlichen Wasserentnahmegebühr sollte eine Gewinnbeteiligung der öffentlichen Hand gesetzlich vorgeschrieben werden. Mineralwasserunternehmen würden verpflichtet, einen festgelegten Prozentsatz ihres Jahresumsatzes aus dem Verkauf von abgefülltem Wasser in Deutschland an die öffentliche Hand abzugeben.

• Beispiel: Eine Gewinnbeteiligung von 5–10 % könnte direkt in die kommunalen Haushalte fließen und dort zur Finanzierung öffentlicher Projekte (z.B. Wasserversorgung, Infrastruktur) verwendet werden.

• Alternativ könnten diese Mittel zweckgebunden für den Schutz von Wasservorkommen, die Renaturierung von Flüssen oder die Verbesserung der Wasserqualität eingesetzt werden.

3. Einschränkung von Wasserlizenzen und stärkere Kontrolle

Der Zugang zu Wasserquellen sollte nicht unbegrenzt und dauerhaft vergeben werden. Mineralwasserunternehmen sollten Wasserlizenzen nur für einen begrenzten Zeitraum erhalten und diese an klare ökologische und wirtschaftliche Bedingungen knüpfen:

• Begrenzung der Entnahmemengen pro Jahr

• Ökologische Kriterien für die Wasserentnahme (z.B. Mindestwasserstand der Grundwasserreserven)

• Verpflichtung zur nachhaltigen Produktion (z.B. Reduzierung von Plastikflaschen)

Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Vorgaben müsste durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde erfolgen, die nicht unter dem Einfluss von Lobbyisten steht.

4. Verbot der kostenlosen Wasserentnahme

Die kostenlose Wasserentnahme durch Mineralwasserunternehmen sollte grundsätzlich verboten werden. Bayern und Thüringen müssten ihre Ausnahmeregelungen abschaffen und die Wasserentnahme konsequent bepreisen.

5. Transparente Veröffentlichung der Wasserrechte und Gewinne

Mineralwasserunternehmen sollten verpflichtet werden, die Menge des abgefüllten Wassers und die dafür gezahlten Gebühren regelmäßig zu veröffentlichen. Die Bevölkerung hätte damit ein klares Bild davon, wie die öffentlichen Wasserquellen genutzt und welche Gewinne damit erzielt werden.

• Beispiel: Ein öffentliches Register mit allen Wasserlizenzen, Wasserentnahmemengen und gezahlten Gebühren würde Transparenz schaffen und politische Kontrolle ermöglichen.

Warum eine faire Regelung notwendig ist

Die derzeitige Praxis begünstigt große Konzerne auf Kosten der Bevölkerung. Die Allgemeinheit trägt die Kosten für die Wasserinfrastruktur und die ökologische Wiederherstellung von Wasservorkommen – doch die Gewinne fließen ausschließlich in die Kassen der Unternehmen. Eine gerechtere Wasserpolitik würde nicht nur die öffentlichen Haushalte stärken, sondern auch einen nachhaltigeren Umgang mit der Ressource Wasser fördern.

Internationale Vorbilder – Frankreich und Italien zeigen, wie es geht

In Frankreich und Italien gibt es bereits deutlich strengere Regelungen für die kommerzielle Wassernutzung.

• In Frankreich müssen Mineralwasserunternehmen eine Wasserentnahmegebühr zahlen, die sich nach der abgefüllten Menge richtet. Die Einnahmen fließen direkt in die öffentliche Wasserversorgung.

• In Italien sind Wasserlizenzen zeitlich begrenzt und werden nur unter ökologischen Auflagen vergeben. Die Unternehmen müssen regelmäßig Nachweise über die Umweltverträglichkeit ihrer Produktion erbringen.

Die Einführung ähnlicher Regelungen in Deutschland wäre nicht nur rechtlich möglich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

Politischer Druck durch Bürger und Umweltverbände

Der politische Druck für eine gerechtere Wassernutzung wächst. Umweltorganisationen wie der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und die Deutsche Umwelthilfe fordern seit Jahren eine höhere Wasserentnahmegebühr und eine stärkere Kontrolle der Wasserrechte. Die Bundesregierung ist jedoch bislang nicht bereit, gegen die Interessen der Mineralwasser-Lobby vorzugehen.

Hier könnte eine stärkere Einbindung der Bürger eine entscheidende Rolle spielen:

• Petitionen und Bürgerbegehren könnten politischen Druck aufbauen.

• Öffentliche Kampagnen könnten auf die Ungerechtigkeit der aktuellen Praxis aufmerksam machen.

Fazit – Ein gerechter Umgang mit Wasser ist möglich

Wasser ist kein Konsumgut – es ist ein öffentliches Gut, das der Allgemeinheit gehört. Eine faire Lösung bestünde in der Einführung einer einheitlichen Wasserentnahmegebühr, einer Gewinnbeteiligung der öffentlichen Hand und einer strengen Kontrolle der Wasserrechte. Die Politik hätte alle rechtlichen Instrumente, um diese Ungerechtigkeit zu beenden – doch ohne politischen Druck von Bürgern und Umweltverbänden wird sich nichts ändern. Wasser ist ein Menschenrecht – und die Allgemeinheit hat ein Recht auf einen fairen Anteil an den Gewinnen aus öffentlichen Wasserquellen.


Weiterführende Links:

1. BUND – Forderung nach einer gerechten Wasserpolitik

2. Deutsche Umwelthilfe – Wasser als öffentliches Gut schützen

3. Nestlé und das umstrittene Wasser-Geschäft

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